
Kommunale Wärmeplanung
Seit Jahren entwickeln Gemeinden in Schleswig-Holstein erfolgreiche Quartierskonzepte zur integrierten kommunalen Wärmeplanung. Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein werden 78 Gemeinden (Ober- und Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung) verpflichtet, in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einzusteigen. Dabei repräsentieren diese Gemeinden etwa 60 % der Bevölkerung Schleswig-Holsteins. Gemeinden, die von der Pflicht nicht betroffen sind, können den Prozess ebenfalls starten. Eine Bundesförderung gibt hierzu finanzielle Anreize.
Eine kommunale Wärmeplanung stellt einen wesentlichen Baustein für eine erfolgreiche Wärmewende einer gesamten Gemeinde dar. Aber auch andere Ansätze wie z.B. die energetische Quartiersentwicklung bieten - ggf. in Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung - für Gemeinden zahlreiche Chancen.
Förderprodukte
Darüber hinaus können weitergehende Förderansätze der IB.SH im Bereich Wohnquartiersentwicklung und Städtebauförderung betrachtet werden.
Für diese Auswahl gibt es leider keine Produkte.
Beratung durch die IB.SH Energieagentur
Im Rahmen von EKI informiert die IB.SH Energieagentur Kommunen kostenfrei umfassend zum Thema Wärmewende und Quartiersentwicklung sowie über die vielfältige nicht-investive und investive Förderkulisse. Zudem ist die Energieagentur gerne auch bei der Antragstellung behilflich.
Haben Sie Fragen oder ein konkretes Anliegen, welches wir gemeinsam mit Ihnen besprechen und planen können? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!
Bei Fragen hilft


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