Kommunale Wärmeplanung

 Am 1. Januar 2024 ist das "Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. Das WPG verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Damit das WPG in Schleswig-Holstein gilt, muss das Energiewende – und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein novelliert werden. Bei Fragen zur Wärmeplanung in Ihrer Kommune wenden Sie sich bitte an uns.

Seit Jahren entwickeln Gemeinden in Schleswig-Holstein erfolgreiche Quartierskonzepte zur integrierten kommunalen Wärmeplanung. Mit dem EWKG werden 78 Gemeinden (Ober- und Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung) verpflichtet, in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einzusteigen. Dabei repräsentieren diese Gemeinden etwa 60 % der Bevölkerung Schleswig-Holsteins.

Eine kommunale Wärmeplanung stellt einen wesentlichen Baustein für eine erfolgreiche Wärmewende einer gesamten Gemeinde dar. Aber auch andere Ansätze wie z.B. die energetische Quartiersentwicklung bieten - ggf. in Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung - für Gemeinden zahlreiche Chancen. 


Förderprodukte

Darüber hinaus können weitergehende Förderansätze der IB.SH im Bereich Wohnquartiersentwicklung und Städtebauförderung betrachtet werden.

Beratung durch die IB.SH Energieagentur

Im Rahmen von EKI informiert die IB.SH Energieagentur Kommunen kostenfrei umfassend zum Thema Wärmewende und Quartiersentwicklung sowie über die vielfältige nicht-investive und investive Förderkulisse. Zudem ist die Energieagentur gerne auch bei der Antragstellung behilflich.

Haben Sie Fragen oder ein konkretes Anliegen, welches wir gemeinsam mit Ihnen besprechen und planen können? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!