Kommunale Wärmeplanung

Seit Jahren entwickeln Gemeinden in Schleswig-Holstein erfolgreiche Quartierskonzepte, deren Bestandteil auch in der Regel auch eine auf das Quartier bezogene Wärmeplanung ist. Mit dem Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein werden 78 Gemeinden (Ober- und Mittelzentren, Unterzentren mit Teilfunktion von Mittelzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung) verpflichtet, in den Prozess der kommunalen Wärmeplanung einzusteigen. Dabei repräsentieren diese Gemeinden etwa 60 % der Bevölkerung Schleswig-Holsteins.

Am 1. Januar 2024 ist das Gesetz für die Wärmeplanung und zur Dekarbonisierung der Wärmenetze“ (Wärmeplanungsgesetz, WPG) in Kraft getreten. Das WPG verpflichtet die Länder sicherzustellen, dass auf ihrem Hoheitsgebiet Wärmepläne erstellt werden. Damit das WPG in Schleswig-Holstein gilt und damit auch eine Wirksamkeit für Gemeinden in Schleswig-Holstein erzielt, muss das Energiewende – und Klimaschutzgesetz (EWKG) des Landes Schleswig-Holstein novelliert werden. Dieses Novellierungsverfahren läuft gegenwärtig mit dem vom Land verfolgten Plan, das überarbeitete Gesetz zu Beginn 2025 in Kraft treten zu lassen. Schon jetzt ist absehbar, dass das novellierte EWKG alle 1.104 Gemeinden in Schleswig-Holstein zur Wärmeplanung verpflichten wird. Besonders für die vielen kleinen Gemeinden sind Vereinfachungen vorgesehen.

Eine kommunale Wärmeplanung stellt einen wesentlichen Baustein für eine erfolgreiche Wärmewende einer gesamten Gemeinde dar. Aber auch andere Ansätze wie z.B. die energetische Quartiersentwicklung bieten – ggf. in Kombination mit der kommunalen Wärmeplanung – für Gemeinden zahlreiche Chancen. 

Fragen zur Wärmeplanung in Ihrer Kommune wenden Sie sich gerne an uns.


Förderprodukte

Darüber hinaus können weitergehende Förderansätze der IB.SH im Bereich Wohnquartiersentwicklung und Städtebauförderung betrachtet werden.

Beratung durch die IB.SH Energieagentur

Im Rahmen von EKI informiert die IB.SH Energieagentur Kommunen kostenfrei umfassend zum Thema Wärmewende und Quartiersentwicklung sowie über die vielfältige nicht-investive und investive Förderkulisse. Zudem ist die Energieagentur gerne auch bei der Antragstellung behilflich.

Haben Sie Fragen oder ein konkretes Anliegen, welches wir gemeinsam mit Ihnen besprechen und planen können? Dann nehmen Sie unverbindlich Kontakt mit uns auf!

Bei Fragen hilft

Portrait von Fabian Aschenbach

Fabian Aschenbach

Projektleiter Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
0431 9905 3645

Wilm Feldt

Projektmanager (Klimaschutz-/Energiemanagement, Wärmeplanung, Wärmeversorgung)
0431 9905 3661

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