Energiemanagement

Ihre Gemeinde möchte den Energieverbrauch der kommunalen Liegenschaften kennen und bilanzieren, Einsparpotenziale entdecken und laufenden Kosten und CO2-Emissionen durch die Verbesserung der Energieeffizienz oder/und den Einsatz Erneuerbarer Energien reduzieren?

Mit einem kommunalen Energiemanagement können Einspar- und Optimierungsmaßnahmen effizient und langfristig nachhaltig gemanagt werden. Egal ob es darum geht, einzelne Energieeinsparprojekte, wie zum Beispiel in Schulen oder Kindertagesstätten umzusetzen, oder um die systematische Optimierung gesamter Liegenschaften.

Die Erfassung, Visualisierung, Analyse und das Controlling von Energieverbrauchsdaten stellen einen wichtigen Schritt dar, die Energieeffizienz von Gebäuden zu verbessern. So entlastet ein Energiemanagement den kommunalen Haushalt und ermöglicht es kommunalen Akteuren einen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten.


Was ist Energiemanagement?

Mit einem kommunalen Energiemanagement können Gemeinden das Klima schützen, dauerhaft Energiekosten senken und somit den Finanzhaushalt entlasten und die regionale Wertschöpfung wie auch die Aufenthaltsqualität in den Liegenschaften steigern. Im Mittelpunkt stehen das Controlling und Monitoring sowie die Umsetzung von kurz-, mittel-, und langfristigen Energieeffizienzprojekten.

Aufgaben und Vorteile eines kommunalen Energiemanagements

  • Zentrales Steuerungsinstrument für Energie-Effizienzmaßnahmen in Ihrer Gemeinde.
  • Energiecontrolling und Erstellung von Monats- und Jahres-Energieberichten zur Betriebsoptimierung von Anlagentechnik wie z. B. Heizung, Lüftung, Sanitärbereiche oder Beleuchtung.
  • Optimierte Energiebeschaffung und die Möglichkeiten die Energie-Nutzungsstruktur Ihrer Liegenschaften oder einzelnen Gebäude unterjährig anzupassen.
  • Langfristige Reduzierung Ihrer Energieverbräuche und somit Energiekosten sowie CO2-Emissionen.

Förderrahmenbedingungen der Kommunalrichtlinie des Bundes

Die neue Kommunalrichtlinie wird vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2027 gelten.

Die Förderung für das kommunale Energiemanagement wird deutlich verbessert. So ist eine Förderung der Personalkosten für eine Energiemanagerin oder einen Energiemanager in der Kommunalverwaltung für die Dauer von 3 Jahren möglich. Zudem enthält die Richtlinie eine Förderung der Zertifizierung des kommunalen Energiemanagements nach Kom.EMS. Auch Messtechnik, Zähler und Sensorik sind förderfähig. Für die Förderbausteine beträgt der nicht-rückzahlbare Zuschuss bis zu 70 Prozent, finanzschwache Kommunen erhalten sogar einen Zuschuss von bis zu 90 Prozent.

Wichtiger Hinweis: Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft für die Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld (Kommunalrichtlinie) wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium (BMU) gegründet wurde. Für alle Zuwendungsempfängerinnen und -empfänger die bisher von PtJ betreut wurden, bleibt dieser bis Ende 2021 der zuständige Ansprechpartner.

Beratung

Wie können wir Sie unterstützen?

Im Rahmen von EKI informiert die IB.SH Energieagentur kommunale Akteure kostenfrei umfassend zum Thema Kommunales Energiemanagement sowie über geeignete Fördermöglichkeiten. Außerdem werden im Rahmen von EKI verschiedene Tools zur Verfügung gestellt (zum Beispiel ein Erstcheck zum energetischen Zustand einer öffentlichen Liegenschaft), die den Einstieg in ein kommunales Energiemanagement unterstützen.

Bei Fragen hilft

Portrait von Kai Jerma

Kai Jerma

IB.SH Energieagentur
0431 9905-3222