Menschen und Baum

Bürgerenergie

Bürgerenergieprojekte können erheblich zu einer erfolgreichen Energiewende beitragen. Bürgerenergie steht für eine regenerative und auf dezentrale Strukturen ausgerichtete Energiewende, die demokratischen, sozialen wie auch ökologischen Ansprüchen gerecht wird. In den Bereichen Strom, Wärme und Mobilität lassen sich in Schleswig-Holstein zahlreiche erfolgreiche Projekte finden, wie beispielsweise Photovoltaik-Freiflächenanlagen oder Bürgerwindparks.


Umsetzung von Bürgerenergie-Projekten

Wir suchen weitere Energiewende-Gestaltende und Bürgerenergie-Pioniere, welche mit Mitteln aus dem Sondervermögen Bürgerenergie.SH unterstützt werden können.

Senken Sie mit der Landesförderung die finanziellen Risiken in der Planungs- und Startphase und konzentrieren Sie sich auf die Umsetzung Ihrer Bürgerenergie-Projekte zur Reduzierung von Treibhausgasemissionen.

Der Bürgerenergiefonds des Landes Schleswig-Holstein

Um Hemmnissen in der Ideen- und Findungsphase entgegenzuwirken fördert das Land Schleswig-Holstein Bürgerenergievorhaben über das Sondervermögen Bürgerenergie.SH. Mit bis zu 200.000 Euro werden verschiedene vorbereitende Maßnahmen, darunter Machbarkeitsstudien und Rechtsgutachten gefördert. Auch Umweltverträglichkeitsprüfungen für Bürgerenergieprojekte, die einen Beitrag zur Treibhausgasminderung leisten wollen, fallen unter die Förderung, z.B. aus den Sektoren Erneuerbare Wärme, Neue Mobilität, Erneuerbare Stromerzeugung, Energieeffizienz bei der Energienutzung und -versorgung von Gebäuden und Quartieren sowie Digitalisierung im Energiesektor.

Bürgerenergie.SH – Wo bislang in SH?

 

Welche vorbereitenden Maßnahmen (Vorplanungskosten) werden über den Bürgerenergiefonds gefördert?

  • Machbarkeitsstudien
  • Standortanalysen
  • Kosten der Gutachten für die Änderung der Bauleitplanung
  • Kosten für die Datenermittlung für das jeweilige Projekt und Wirtschaftlichkeitsberechnungen
  • Ausgaben für die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung
  • Ausgaben für Rechts- und Steuerberatungsleistungen im Zusammenhang mit dem Gesamtprojekt

 

Ihr Weg zur Förderung

Die Zuwendung muss vor Beginn des Projektes beantragt werden.

  • Zuwendung in Höhe von bis zu 200.000 Euro möglich
  • Förderung von Ausgaben für die Öffentlichkeitsarbeit des Gesamtprojektes möglich
  • Der Zuwendungsbetrag muss zurückgezahlt werden, wenn das Gesamtprojekt erfolgreich umgesetzt wird.
  • Kommt das Projekt nicht zustande, kann bei entsprechender Begründung auf eine Rückzahlung verzichtet werden.

Ihren Antrag stellen Sie bei der IB.SH Energieagentur


Bei Fragen hilft

Portrait von Kai Jerma

Kai Jerma

IB.SH Energieagentur
0431 9905-3222