Förderung und Finanzierung

Sie sind kommunaler Akteur und benötigen für Ihre Klimaschutz- und Energiewendevorhaben Informationen zu passenden Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten? Im Rahmen der EKI unterstützen wir Sie dabei kostenfrei und unabhängig, unter den zahlreichen Bundes- und Landesprogrammen die individuell optimal passenden Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente für Ihr geplantes Vorhaben zu finden.


Eine kleine Auswahl zu Beratungs-, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten, die von kommunalen Akteuren in Schleswig-Holstein besonders nachgefragt werden, haben wir für Sie auf dieser Seite zusammengestellt.

Neben den unten dargestellten Angeboten stehen für kommunale Klimaschutz- und Energieeffizienzvorhaben zahlreiche weitere Programme zur Verfügung. Im Rahmen von EKI helfen wir Ihnen, die vielfältige Förderkulisse zu verstehen und unterstützten Sie individuell dabei, die Angebote optimal für Ihre Vorhaben zu nutzen. Dazu beziehen wir auch gerne das Know-How der weiteren IB.SH-Fachbereiche mit ein.

Förderprogramme auf Bundesebene

Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesumweltministerium Projekte, mit denen Emissionen gemindert, Energie effizienter genutzt und erneuerbare Energien eingesetzt werden können.

Die Programme der NKI decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab – von der Entwicklung von Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.

Ein wesentlicher Baustein der NKI ist die sogenannte Kommunalrichtlinie. Im Rahmen dieses Programms können Gemeinden finanzielle Unterstützung für beispielsweise Fokusberatungen, Klimaschutz- und Fokuskonzepte und Personal (sog. Klimaschutzmanagement), Energie- und Umweltmanagementsysteme und viele weitere Aktivitäten erhalten.

Weiterführende Informationen finden Sie  hier.

Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) ist ein Förderangebot des Bundes für Sanierungs-, Modernisierungs- und Neubaumaßnahmen an bzw. von Wohn- und Nichtwohngebäuden. Ob Heizungstausch, Maßnahmen an Gebäudehülle, Beleuchtungs- oder Lüftungstechnik oder Sanierung zu einem KfW-Effizienzhaus bzw. Neubau eines KfW-Effizienzhaushauses: Für viele Maßnahmen gibt es Fördermittel in Form von Zuschüssen und zinsgünstigen Krediten. Gefördert werden Neubau und Sanierung zum Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen. Antragsberechtigt sind unter anderem kommunale Gebietskörperschaften, Gemeinde- und Zweckverbände sowie kommunale Unternehmen und gemeinnützige Organisationen. Auch Privatpersonen und Unternehmen sind antragsberechtigt.

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Das Förderprogramm Energetische Stadtsanierung bietet die Chance, Quartiere umfassend zu betrachten. Die KfW (Programm 432) bezuschusst die Erstellung von integrierten Konzepten und im weiteren Verlauf auch das Sanierungsmanagement mit 65 %. Das Land Schleswig-Holstein stellt eine Ko-Förderung von weiteren 15 %. Die energetische Betrachtung erfolgt dabei nicht isoliert. Vielmehr zeigen die Konzepte „unter Beachtung städtebaulicher, denkmalpflegerischer, baukultureller, wohnungswirtschaftlicher, demografischer und sozialer Aspekte die technischen und wirtschaftlichen Energieeinsparpotenziale im Quartier auf“. Im Rahmen der kommunalen Wärmewende können die Quartierskonzepte eine zentrale Entscheidungsgrundlage und Planungshilfe für eine quartiersbezogene Investitionsplanung bilden, die sich an der Gesamteffizienz energetischer Maßnahmen ausrichtet. Auch Fragen einer nachhaltigen, klimafreundlichen Mobilität, einer grünen Infrastruktur und zu digitalen Technologien können Bestandteil eines Konzepts sein.

Das Förderprogramm steht Gemeinden und deren Eigenbetrieben zur Verfügung, die Fördermittel können z. B. an Stadtwerke oder Wohnungsunternehmen weitergeleitet werden.

Die IB.SH ist in Schleswig-Holstein die zentrale Anlaufstelle für die Beratung zu dem Förderprogramm „Energetische Stadtsanierung“ sowie für die Bewilligung des ergänzenden Landeszuschusses.

Weiterführende Informationen finden Sie hier:

Energetische Stadtsanierung

Energetische Stadtsanierung Zuschuss Kommunen

Landesförderung

Für die Umstellung der Energieversorgung auf CO2-freie Technologien zur Erreichung der Klimaziele von Paris sind insbesondere hohe Investitionen in neue Wärmeversorgungssysteme erforderlich. Im Rahmen dieser Maßnahme können Vorhaben gefördert werden, die den Neubau und Ausbau von Wärmenetzen und den Einsatz Erneuerbarer Energien in Wärmenetzen berücksichtigen. Gefördert werden die notwendigen Investitionskosten für Erzeugungsanlagen, Wärme- und Kältenetze sowie Wärme- und Kältespeicher in einem entsprechenden Netz. Hierbei muss eine CO2-Einsparung gegenüber der vorherigen Wärme- oder Kälteversorgung erzielt werden.

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Landesprogramm Wirtschaft

Landesprogramm Wirtschaft - nachhaltige Wärmeversorgung

Um die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende vor Ort zu stärken, stellt das Land Schleswig-Holstein das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereit. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase bei Bürgerenergieprojekten erleichtern und finanzielle Risiken senken.

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Auswahl an Fördermittelgebern

Das Bundesumweltministerium fördert und initiiert mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an kommunalen Klimaschutzaktivitäten ab: von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Die bislang vom Projektträger Jülich (PtJ) wahrgenommene Projektträgerschaft für die NKI wird zum 1. Januar 2022 auf die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH übergehen. Die ZUG ist eine bundeseigene Gesellschaft, die vom Bundesumweltministerium gegründet wurde. Für alle Zuwendungsempfänger und Zuwendungsempfängerinnen die bisher vom PtJ betreut wurden, bleibt dieser bis Ende 2021 die zuständige Stelle.

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Für Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände oder Landkreise hält die KfW ein breites Spektrum an Förderprodukten für die kommunale Infrastruktur bereit. Hierfür werden zinsgünstige Darlehen, Zuschussprogramme oder kombinierte Angebote z. B. für die Bereiche der Stadt- und Dorfentwicklung, energieeffizienten Versorgungsstruktur oder Quartierskonzepte inkl. Sanierungsmanagement und grüner Infrastruktur vorgehalten. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick und beraten Sie zu den einzelnen Förderprogrammen.

Weiterführende Informationen finden Sie hier.

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle hat eine Vielzahl an Förderprogrammen aus den Bereichen „Energie“ und „Wirtschafts- und Mittelstandsförderung“, die für Kommunen und kommunale Unternehmen geeignet sind. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Effiziente Wärmenetze (Wärmenetzsysteme 4.0) oder die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude sind ein Beispiel dafür. Gerne geben wir einen Überblick und beraten zu den einzelnen Förderprogrammen.

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Klimawandel & Energie, Nachhaltige Daseinsvorsorge, Wachstum & Innovation und Bildung sind die vier Themenschwerpunkte für LEADER im Landesprogramm Ländlicher Raum in Schleswig-Holstein (LPLR) im Förderzeitraum 2014-2020. Mit Hilfe europäischer Fördermittel (ELER = Europäischer Landwirtschaftsfond für die Entwicklung des ländlichen Raums) setzen öffentliche und private Träger in den AktivRegionen Projekte in und für die ländlichen Räume um.

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In Schleswig-Holstein steht Ihnen das zentrale Förderinstitut des Landes, die IB.SH, bei allen Förder- und Finanzierungsfragen zur Seite. Die IB.SH unterstützt u.a. Kommunen und kommunalnahe Unternehmen bei öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen mit einer individuellen Beratung und berät bei der Entscheidungsfindung bei komplexen Projekten.

Im Rahmen unserer Initialberatung der EKI begleiten wir Sie u.a. bei Maßnahmen zum Thema Kommunaler Klimaschutz und bei kommunalen Energiewendevorhaben.

Wir zeigen Ihnen auf, welche Bundes- und Landesfinanzierungsprogramme Sie kombinieren können und welche entsprechenden Fördermöglichkeiten für Ihr Vorhaben in diesem Zusammenhang zur Verfügung stehen.

Informationen dazu finden Sie hier.

Weiterführende Links und Downloads

  • Förderdatenbank des Bundes
    Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und unterstützt bei der systematischen Recherche nach geeigneten Fördermöglichkeiten.
    Weitere Informationen
  • Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums
    Weitere Informationen
  • Auswertung der Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie für Schleswig-Holstein
    Auswertung zu den in Schleswig-Holstein in Anspruch genommenen Förderungen im Rahmen der Richtlinie zur Förderung von Klimaschutzprojekten im kommunalen Umfeld im Rahmen der „Kommunalrichtlinie“ der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des BMU.
    Die Auswertung gibt einen Überblick über die regionale und thematische Verteilung von Klimaschutz(teil-)konzepten in Schleswig-Holstein.  Weitere Informationen

Die IB.SH Wohnquartiersentwicklung ist eine Förderberatung und Dienstleistung, die sich in erster Linie an Kommunen und Wohnungsunternehmen richtet.

Wohnquartiersentwicklung

Das Team des Infrastruktur-Kompetenzzentrums unterstützt Sie bei der Vorbereitung und Umsetzung Ihres Infrastrukturprojekts. Mit unserer wirtschaftlichen Beratung helfen wir Ihnen in verschiedenen Phasen Ihres Vorhabens, beginnend bei der Projektidee über die Bedarfsanalyse, Konzepterstellung, Wirtschaftlichkeitsuntersuchung bis hin zur Begleitung des Vergabe- oder Umsetzungsverfahrens.

Lokale Investitions- und Projektberatung EIAH