
Förderung und Finanzierung
Sie sind kommunaler Akteur und benötigen für Ihre Klimaschutz- und Energiewendevorhaben Informationen zu passenden Fördermitteln und Finanzierungsmöglichkeiten? Im Rahmen der EKI unterstützen wir Sie dabei kostenfrei und unabhängig, unter den zahlreichen Bundes- und Landesprogrammen die individuell passenden Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente für Ihr geplantes Vorhaben zu finden.
Neben der untenstehenden Auswahl zu Beratungs-, Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten stehen für kommunale Klimaschutz- und Energieeffizienzvorhaben zahlreiche weitere Programme zur Verfügung. Im Rahmen von EKI helfen wir Ihnen, die vielfältige Förderkulisse zu verstehen und unterstützten Sie individuell dabei, die Angebote optimal für Ihre Vorhaben zu nutzen. Dazu beziehen wir auch gerne das Know-how der weiteren Fachbereiche der IB.SH mit ein.
Förderprogramme auf Bundes- und Landesebene
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) fördert das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) Maßnahmen, mit denen Treibhausgasemissionen gemindert, Energie effizienter genutzt und erneuerbare Energien eingesetzt werden können.
Die Programme der NKI decken ein breites Spektrum an Maßnahmen ab – von der Entwicklung von Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Vorhaben.
Ein wesentlicher Baustein der NKI ist die Kommunalrichtlinie (KRL). Im Rahmen dieses Programms können Kommunen und weitere kommunale Akteure finanzielle Unterstützung für strategische und investive Klimaschutzmaßnahmen erhalten.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) unterstützt energetische Maßnahmen an Wohn- und Nichtwohngebäuden. Gefördert werden insbesondere Sanierungen zu einem Effizienzhaus bzw. Effizienzgebäude sowie einzelne energetische Maßnahmen, zum Beispiel an der Gebäudehülle, an der Anlagentechnik oder an der Wärmeversorgung.
Für den Neubau und Ersterwerb klimafreundlicher Wohn- und Nichtwohngebäude stehen im Rahmen der Produktfamilie „Klimafreundlicher Neubau (KFN)“ eigene Förderangebote der KfW zur Verfügung. Für Kommunen bestehen hierfür spezielle Zuschussprogramme.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
- Heizungsförderung:
Aktuelle Informationen der KfW - Neubau und Ersterwerb von klimafreundlichen Wohn- und Nichtwohngebäuden:
Klimafreundlicher Neubau (KFN) | KfW - Förderung Einzelmaßnahmen für effiziente Gebäude
Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) - Einzelmaßnahmen | BAFA
Mit dem Förderangebot werden Investitionen in nachhaltige Wärme- und Kälteversorgungssysteme unterstützt. Gefördert werden Vorhaben, die den Neubau und Ausbau von Wärme- und Kältenetzen sowie den Einsatz erneuerbarer Energien in diesen Systemen berücksichtigen.
Die Förderung erfolgt im Rahmen des Landesprogramms Wirtschaft 2021–2027 aus Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE). Ziel ist es, den Anteil erneuerbarer Energien in der Wärme- und Kälteversorgung zu erhöhen und damit die Energiewende voranzutreiben.
Weiterführende Informationen finden Sie hier:
Landesprogramm Wirtschaft 2021-2027 - nachhaltige Wärmeversorgung
Um die Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende vor Ort zu stärken, stellt das Land Schleswig-Holstein das Sondervermögen Bürgerenergie.SH bereit. Mit diesen Mitteln sollen die ersten Schritte in der Planungs- und Startphase bei Bürgerenergieprojekten erleichtert und finanzielle Risiken gesenkt werden.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Das Land Schleswig-Holstein übernimmt Bürgschaften und Garantien, um Investitionen in den Neubau von Wärmenetzen sowie die Erweiterung und den Umbau bestehender Wärmenetze zu ermöglichen bzw. zu erleichtern.
Gefördert werden Investitionen in Wärmenetze, die bereits aktuell oder gemäß einem Transformationsplan perspektivisch aus erneuerbaren Energien, unvermeidbarer Abwärme oder einer Kombination hieraus gespeist werden. Zudem setzt es voraus, dass der Standort des geförderten Wärmenetzes in Schleswig-Holstein liegt, und dass die Vorgaben des schleswig-holsteinischen Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG) eingehalten werden. Der Verbürgungs- bzw. Garantiegrad beträgt maximal 50 Prozent.
Begünstigte sind Kommunen und kommunale Eigenbetriebe, Kommunalunternehmen, Zweckverbände sowie Genossenschaften und private Unternehmen.
Die Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur vom 17.02.2025 der Richtlinie "Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein" finden Sie hier.
Auswahl an Fördermittelgebern
Das Bundesumweltministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) fördert und initiiert mit der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) Klimaschutzprojekte in ganz Deutschland. Die Programme und Projekte decken ein breites Spektrum kommunaler Klimaschutzaktivitäten ab – von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen.
Die Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) gGmbH ist eine bundeseigene Gesellschaft und übernimmt als Projektträgerin und übernimmt als Projektträgerin Aufgaben bei der Umsetzung von Förderprogrammen des Bundes, darunter der Kommunalrichtlinie.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Für Gemeinden, Städte, Gemeindeverbände oder Landkreise hält die KfW ein breites Spektrum an Förderprodukten für die kommunale Infrastruktur bereit. Hierfür werden zinsgünstige Darlehen, Zuschussprogramme oder kombinierte Angebote vorgehalten. Gerne geben wir Ihnen einen Überblick und beraten Sie zu den einzelnen Förderprogrammen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat eine Vielzahl an Förderprogrammen aus den Bereichen Energie sowie Wirtschafts- und Mittelstandsförderung, die für Kommunen und kommunale Unternehmen geeignet sein können. Die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW) oder die Bundesförderung für Energieberatung für Nichtwohngebäude sind Beispiele dafür. Gerne geben wir einen Überblick und beraten individuell zu den einzelnen Förderprogrammen.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
In Schleswig-Holstein unterstützen 22 AktivRegionen die Entwicklung des ländlichen Raums. Öffentliche und private Träger können über die AktivRegionen Fördermittel für Projekte erhalten, die zu den Zielen der jeweiligen Integrierten Entwicklungsstrategie (IES) beitragen.
Die Förderschwerpunkte umfassen Klimaschutz und Klimawandelanpassung, Daseinsvorsorge und Lebensqualität sowie Regionale Wertschöpfung. Welche Projekte gefördert werden können und welche Förderbedingungen gelten, richtet sich nach der jeweiligen AktivRegion.
Weiterführende Informationen finden Sie hier.
In Schleswig-Holstein steht Ihnen mit der Investitionsbank Schleswig-Holstein (IB.SH) das zentrale Förderinstitut des Landes bei Förder- und Finanzierungsfragen zur Seite. Die IB.SH unterstützt u. a. Kommunen und kommunalnahe Unternehmen bei der Suche nach geeigneten Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von Land, Bund und EU. Darüber hinaus berät sie individuell zu öffentlichen Infrastrukturmaßnahmen und begleitet die Entscheidungsfindung bei komplexen Projekten.
Die IB.SH Energieagentur begleitet im Rahmen der Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI) bei kommunalen Energiewende- Klimaschutz- Klimaanpassungsvorhaben. In der kostenfreien und unverbindlichen Initialberatung betrachten wir gemeinsam mit Ihnen Ihr Vorhaben, erörtern fachliche Fragestellungen und mögliche Handlungsoptionen und geben Orientierung für die nächsten Schritte. Dabei zeigen wir Ihnen auch geeignete Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten auf.
Weiterführende Informationen finden Sie unter
IB.SH Förderberatung für Kommunen
Weiterführende Links und Downloads
- Förderdatenbank des Bundes
Die Förderdatenbank des Bundes gibt einen Überblick über die Förderprogramme des Bundes, der Länder und der Europäischen Union und unterstützt bei der systematischen Recherche nach geeigneten Fördermöglichkeiten.
Weitere Informationen - Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesumweltministeriums
Weitere Informationen - Auswertung der Förderung in Schleswig-Holstein
Auswertung zu den in Schleswig-Holstein in Anspruch genommenen Förderungen im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) einschließlich der „Kommunalrichtlinie“ sowie der Deutschen Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS).
Zur aktuellen Auswertung - Wohnquartiersentwicklung
Die IB.SH Wohnquartiersentwickllung ist eine Förderberatung und Dienstleistung, die sich in erster Linie an Kommunen und Wohnungsunternehmen richtet.
Weitere Informationen - Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein
Mit dem Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein unterstützt das Land Investitionen in den Neubau, die Erweiterung und den Umbau von Wärmenetzen durch Bürgschaften und Garantien. Die aktuelle Richtlinie finden Sie hier:
Richtlinie "Bürgschaftsprogramm Wärmenetze Schleswig-Holstein"
Bei Fragen hilft

Fabian Aschenbach

Sven Gottwald


