Was ist Kommunale Wärmeplanung?

Im Rahmen des Prozesses der kommunalen Wärmeplanung entwickelt Ihre Gemeinde einen individuellen Weg zu einer klimaneutralen Wärmeversorgung und setzt diesen um. Hierbei wird die jeweilige Situation vor Ort in der Gemeinde bestmöglich berücksichtigt. Der gesetzliche Rahmen wird vom Energiewende- und Klimaschutzgesetz Schleswig-Holstein (EWKG) vorgegeben.


Wärmeplanung strategisch langfristig ein- und umsetzen

Eine Wärmeplanung versetzt Gemeinden in die Lage, das Ziel des treibhausgasneutralen Gebäudebestands für Bewohnende, Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Gewerbe, Handel und Industrie insgesamt möglichst kostengünstig und sozialverträglich zu erreichen. Dies erfordert neben einer Steigerung der energetischen Gebäudesanierung insbesondere eine Strategie zur Identifikation und Entwicklung von Flächen zur Wärmeerzeugung mit Erneuerbaren Energien sowie zur Entwicklung von Wärme- und ggf. Kältenetzen. Die kommunale Wärmeplanung umfasst – anders als bei der energetischen Quartiersentwicklung – das gesamte Gemeindegebiet.

Einige Vorteile der kommunalen Wärmeplanung:

  • Mit kommunaler Wärmeplanung bringen Gemeinden die Wärmewende strategisch, effizient und koordiniert voran.
  • Die kommunale Wärmeplanung erhöht die Sichtbarkeit einer treibhausgasneutralen Wärmeversorgung „vor Ort“ in den Gemeinden.
  • Die lokale Wertschöpfung wird gefördert: Investitionen in neue Anlagentechnik und Wärmenetze stärken die lokale Wirtschaft. Die Nutzung von lokalen Energieträgern sorgt für einen Rückfluss von Energieausgaben in den lokalen Wirtschaftskreislauf.
  • Stabile Wärmepreise und Autarkie: Erneuerbare Energien sind preisstabil und somit langfristig kalkulierbar.
  • Integrierte Stadt- und Ortsentwicklung: Die kommunale Wärmeplanung hat verschiedene Schnittstellen zu weiteren kommunalen Planungsprozessen und kann diese im Sinne ihrer Ziele optimieren.
  • Transparenz und Akzeptanz: Durch eine Beteiligung der Öffentlichkeit und relevanter Akteursgruppen schafft die kommunale Wärmeplanung Transparenz und damit die notwendige öffentliche Akzeptanz.
  • Optimierung von Infrastrukturmaßnahmen: Durch ein verbindliches Monitoring besteht die Möglichkeit, zukünftige Maßnahmen ökonomisch und ökologisch zu optimieren.

Ablauf zur Erstellung eines Kommunalen Wärme- und Kälteplans

Die kommunale Wärmeplanung im Sinne des Energiewende- und Klimaschutzgesetzes Schleswig-Holstein (EWKG) ist ein strategischer, wiederkehrender Planungsprozess, der auf einem kommunalen Wärmeplan basiert und der eine treibhausgasneutrale Wärmeversorgung bis zum Jahr 2045 vorsieht. Die Schritte zur Erstellung des kommunalen Wärmeplans sind nach § 7 Abs. 3 EWKG definiert.

Hervorzuheben ist in diesem Zusammenhang die kommunale Beschlussfassung zur Verabschiedung des kommunalen Wärmeplans, denn dieser Beschluss stellt den Beginn der strategischen Umsetzung der Wärmeplanung dar. Folgende fünf Punkte sind bei der Erstellung eines kommunalen Wärmeplans mindestens zu berücksichtigen:

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Fabian Aschenbach

Projektleiter Energie- und Klimaschutzinitiative Schleswig-Holstein (EKI)
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Sven Gottwald

Projektmanager (Klimaschutz-/Energiemanagement, Wärmeplanung, Wärmeversorgung)
0431 9905-2974

Wilm Feldt

Projektmanager (Klimaschutz-/Energiemanagement, Wärmeplanung, Wärmeversorgung)
0431 9905 3661