06.01.2022 | News
Ab dem 1. Januar 2022 greift die neue Kommunalrichtlinie. Das Bundesumweltministerium (BMU) unterstützt damit im Rahmen ihrer Nationalen Klimaschutzinitiative kommunale Akteure Treibhausgasemissionen nachhaltig zu senken.
Zum 17.12.2021 wurde das Energie- und Klimaschutzgesetz novelliert und bringt für Gemeinden in Schleswig-Holstein einige Änderungen, wie z. B. die Erstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung oder die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung mit sich.