Einen kommunalen Wärmeplan zu erstellen, wird über die Kommunalrichtlinie mit besonders attraktiven Förderquoten unterstützt. Bis zum 31. Dezember 2023 können Kommunen 90 Prozent Förderung erhalten. Finanzschwache Kommunen profitieren sogar von einer 100-Prozent-Förderung.
Kommunen sind zentrale Akteure für das Gelingen der Wärmewende. Die Wärme- und Kälteversorgung macht rund die Hälfte des gesamten deutschen Endenergieverbrauchs aus – dementsprechend groß ist das vorhandene Einsparpotenzial. Die Klimaziele des Bundes können nur erreicht werden, wenn auch die Wärmewende gelingt. Dafür spielen die Kommunen eine entscheidende Rolle. Um die Städte, Gemeinden und Landkreise auf dem Weg zur Wärmewende zu unterstützen, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) die Kommunalrichtlinie – das größte Breitenförderprogramm der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) – erweitert. Mit der überarbeiteten Richtlinie, die zum 1. November 2022 in Kraft tritt, wird kommunale Wärmeplanung zu einem Förderschwerpunkt.
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