Novellierung des Energiewende- und Klimaschutzgesetz (EWKG)

Zum 17.12.2021 wurde das Energie- und Klimaschutzgesetz novelliert und bringt für Gemeinden in Schleswig-Holstein einige Änderungen, wie z. B. die Erstellung einer kommunalen Wärme- und Kälteplanung oder die Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung mit sich.


Neben weiteren Neuerungen bringt das novellierte Landesgesetz folgende neue Aspekte für Gemeinden:

  • Kommunale Wärmeplanung: Mittel- und Oberzentren sowie Unterzentren und Stadtrandkerne 1. Ordnung sind verpflichtet, in die kommunale Wärmeplanung einzusteigen und einen kommunalen Wärme- und Kälteplan aufzustellen. Diese Änderung betrifft in Schleswig-Holstein rund 70 Gemeinden die etwa 60 % der Bevölkerung abdecken.
  • Nutzungspflicht von Erneuerbaren Energien in der Wärme- und Kälteversorgung für beheizte Wohn- und Nichtwohngebäude:
    • beim Austausch oder nachträglichen Einbau einer Heizanlage ab dem 1. Juli 2022 ist mindestens 15% des jährlichen Wärme- und Kälteenergiebedarfs durch Erneuerbare Energie zu decken;
    • als EE gilt unter anderem solare Strahlungsenergie, Geothermie, Umweltwärme oder Biomasse; Die Pflicht kann ebenso durch Anschluss an ein Wärmenetz erfüllt werden, sowie durch Bezugsverträge und grünen Wasserstoff.  Eine anteilige Erfüllung kann durch einen gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplan erfüllt werden.
  • Photovoltaikpflicht:
    • Beim Neubau sowie Renovierung von mehr als 10% der Dachfläche von Nichtwohngebäuden ist eine Photovoltaikanlage zu installieren (bei Anträgen auf Baugenehmigung ab 1.1.2023). Auch hier kann ersatzweise eine Solarthermieanlage errichtet werden.
    • Beim Neubau von offenen Parkplätzen ist eine Photovoltaikanlage (oder ersatzweise eine solarthermische Anlage) zu installieren.

Bei Fragen zu den Änderungen wenden Sie sich gerne an die Energieagentur der IB.SH. Im Rahmen der EKI helfen wir kommunalen Akteuren, Potentiale zu erkennen und Energiewende- und Klimaschutzmaßnahmen eigenständig umzusetzen. Neben fachlichen Impulsen und möglichen Vorgehensweisen liegt der Fokus auf Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten. Nehmen Sie dazu gerne unsere kostenfreie EKI-Initialberatung in Anspruch.

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