Programm
Um die finanziellen Kosten der Gemeinden für die erstmalige Aufstellung der kommunalen Wärme- und Kältepläne nach dem EWKG auszugleichen, können diese Gemeinden formlos Zuweisungspauschalen beim Land beantragen. Doch wie geht es dann überhaupt weiter?
Um einen kommunalen Wärmeplan erstellen zu lassen, bedarf es einer rechtssicheren Ausschreibung und Vergabe, wodurch Fragen im Hinblick auf die Schätzung des Auftragswertes, die Erstellung von Vergabeunterlagen sowie eine angemessene Dokumentation mittels Vergabevermerken aufkommen.
Die Energieagentur der Investitionsbank Schleswig-Holstein greift diese Thematik im Rahmen der EKI auf und zeigt anhand von praktischen Beispielen, wie verantwortliche Personen die Erstellung von Kommunalen Wärmepläne beauftragen lassen können.
Referent dieses Impulses ist Herr Klaus Petersen; Dozent im kommunalen Bildungsnetzwerk e.V. Er wird die Zusammenhänge praxistauglich erläutern und konkrete vergaberechtliche Hinweise zur praktischen Umsetzung geben.
Ziel der Veranstaltung ist es, den Teilnehmenden Hinweise zu geben die Ausschreibung und Vergabe der Kommunalen Wärmeplanung rechtssicher durchzuführen.
Anmeldung
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