Kommunaler Klimaschutz im ländlichen Raum – Aufbau eines Klimaschutzmanagements im Amt Horst-Herzhorn

Hintergrund und Ziel des Projektes

Ziel des Aufbaus eines kommunalen Klimaschutzmanagements war die Entwicklung einer nachhaltigen Strategie zur Minderung von Treibhausgasemissionen. Hierfür wurde eine zunächst geförderte Personalstelle für das Klimaschutzmanagement eingerichtet und ein integriertes Klimaschutzkonzept erarbeitet, das kurz-, mittel- und langfristige Maßnahmen zur Emissionsreduktion enthält.

Das Projekt basiert auf der Notwendigkeit, den Klimawandel auch auf kommunaler Ebene wirksam zu bekämpfen und aktiv zur Erreichung der Klimaschutzziele von Bund und Ländern bis zum Jahr 2045 beizutragen.

Vorgehensweise: Von der Idee bis zur Umsetzung

In den vergangenen Jahren wurden in den Gemeinden des Amtes Horst-Herzhorn sowie durch den Schulverband Horst bereits erste Maßnahmen im Bereich Klimaschutz umgesetzt. Dazu zählen unter anderem die umfassende Umrüstung der Straßenbeleuchtung auf LED-Technik sowie die Einführung eines Energiemanagementsystems in der Amtsverwaltung.

Ausgangspunkt für die Entwicklung eines Klimaschutzkonzeptes war ein Beschluss der Gemeindevertretung Horst. Zunächst war die Erstellung eines Konzeptes ausschließlich für die betreffende Gemeinde vorgesehen. Im weiteren Verlauf entstand jedoch die Idee, ein gemeinsames, amtsweites Klimaschutzkonzept zu entwickeln – unter Einbeziehung aller Gemeinden, des Schulverbandes Horst sowie der Amtsverwaltung.

Im November 2021 fasste der Amtsausschuss den Beschluss zur Konzepterstellung und stellte im Anschluss einen Förderantrag im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI)  bzw. Kommunalrichtlinie (KRL) für das Vorhaben. Nach rund einem Jahr wurde der Förderbescheid bewilligt und die Personalstelle für das Klimaschutzmanagement erfolgreich besetzt.

Im Zeitraum von Dezember 2022 bis November 2024 wurde das Klimaschutzkonzept erarbeitet. Ein zentraler Schwerpunkt lag dabei auf der aktiven Beteiligung der ehrenamtlichen Kommunalpolitik sowie der Bürgerinnen und Bürger.

Seit Dezember 2024 befindet sich das Klimaschutzkonzept in der Umsetzungsphase. Aktuell stehen folgende Maßnahmen im Fokus:

  • die kommunale Wärmeplanung,
  • die Entwicklung von Quartierskonzepten,
  • Informations- und Beteiligungsformate wie Workshops in der Amtsverwaltung und an Schulen, die Teilnahme an Klimaschutzwettbewerben sowie
  • Mobilitätsmaßnahmen zur Förderung des Radverkehrs und des ÖPNV.

Darüber hinaus wird ein ökologischer Leitfaden zur nachhaltigen Bauleitplanung erarbeitet.

Förderung und Finanzierung

Das Vorhaben wurde im Rahmen des Förderprogramms „Erstvorhaben Klimaschutzkonzept und Klimaschutzmanagement“ bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) für eine Förderung im Rahmen der Nationalen Klimaschutzinitiative (NKI) des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit gefördert. Die Förderung erfolgte als Zuschuss und beträgt 70 Prozent der förderfähigen Gesamtausgaben.

Eine mögliche Anschlussförderung wurde bewusst nicht beantragt, um die Personalstelle unmittelbar unbefristet weiterzuführen und damit die definierten Klimaschutzziele langfristig und nachhaltig umzusetzen.

Besonderheiten und Herausforderungen

Eine besondere Komponente des Klimaschutzkonzeptes Amt Horst-Herzhorn stellt die Maßnahmenmatrix dar. Bei der Entwicklung des Konzepts war es von großer Bedeutung, alle Gemeinden gleichberechtigt in den Prozess einzubinden und keine vorgegebenen Maßnahmenvorschriften zu erlassen. Die beteiligten Gemeinden zeichnen sich zwar alle durch einen ländlichen Charakter aus, unterscheiden sich jedoch in ihren jeweiligen örtlichen Gegebenheiten erheblich. Diese Vielfalt stellte eine Herausforderung dar, die jedoch durch die Möglichkeit zur freien Wahl der Maßnahmen auf Gemeindeebene erfolgreich bewältigt wurde.

Der abschließend erstellte Maßnahmenkatalog wurde den Gemeinden in Informationsveranstaltungen vorgestellt. Im Anschluss hatten die Vertreterinnen und Vertreter der Gemeinden in einem Workshop die Möglichkeit, entsprechend der spezifischen Gegebenheiten ihrer Gemeinde geeignete Maßnahmen auszuwählen. Dabei wurden u. a. folgende Kriterien berücksichtigt:

  • Relevanz der Maßnahme hinsichtlich kurzfristiger Umsetzbarkeit, maximaler THG-Einsparung sowie langfristigem Nutzen
  • Finanzielle Machbarkeit unter Berücksichtigung der Haushaltsplanung und möglicher Fördermöglichkeiten
  • Praktische Umsetzbarkeit im Hinblick auf die örtlichen Rahmenbedingungen

Durch die Auswahl und Diskussion in den Runden der Gemeindevertreterinnen und -vertreter entstand jeweils ein gemeindeeigener Klimafahrplan. Das Ergebnis bildet eine Maßnahmenmatrix, die unmittelbar an den Maßnahmenkatalog anschließt. Diese partizipative Vorgehensweise führte zu einer besonders hohen Akzeptanz des Konzepts in Politik und Öffentlichkeit. Das Klimaschutzkonzept wurde anschließend in den Gemeindevertretungen der zwölf beteiligten Gemeinden, der Schulverbandsversammlung sowie dem Amtsausschuss einstimmig beschlossen.

Eine Anschlussförderung für die Umsetzung des Konzepts über einen Zeitraum von drei Jahren kann bei der Zukunft – Umwelt – Gesellschaft (ZUG) beantragt werden. Der Amtsausschuss hat sich jedoch gegen eine erneute Förderung und stattdessen für eine dauerhafte Entfristung der Klimaschutzstelle ausgesprochen. Damit unterstreicht das Gremium die Absicht, den Klimaschutz konsequent und ohne zeitliche Verzögerung voranzutreiben.

Ausblick sowie weitere Projekte

Zur Erreichung der Klimaneutralität ist ein langfristiges und nachhaltiges Handeln unerlässlich. Das Klimaschutzkonzept bildet hierfür die entscheidende Grundlage. Es wird kontinuierlich evaluiert und fortlaufend an neue Erkenntnisse sowie Entwicklungen angepasst. Eine regelmäßige Fortschreibung ist daher unabdingbar, um die gesteckten Klimaschutzziele erfolgreich umzusetzen.

Im Jahr 2025 wurde zudem eine Dienstanweisung eingeführt, die vorschreibt, dass jede Sitzungsvorlage auf ihren Bezug zum Klimaschutzkonzept hin überprüft werden muss. Gegebenenfalls ist die Relevanz zur jeweiligen Klimaschutzmaßnahme explizit anzugeben. Diese Vorgehensweise erleichtert die Evaluation der Klimaschutzaktivitäten und ermöglicht eine zielgerichtete Identifikation sowie Initiierung von Folgeprojekten.

Stimmen aus dem Projekt

Amtsvorsteher Sönke Reimers, im Rahmen der Fertigstellung des Klimaschutzkonzeptes für das Amt Horst-Herzhorn:

"Klimaschutz kann nur vor Ort und unter Mitwirkung jedes Einzelnen gelingen. Das Klimaschutzkonzept soll uns anspornen, möglichst viele Menschen auf diesem Weg mitzunehmen und die Herausforderungen anzunehmen. Dabei sollten wir mit einem zuversichtlichen Blick in die Zukunft gehen. Das sind wir künftigen Generationen und unseren Kindern schuldig."
 

Ansprechpartnerin / Kontaktdaten

Amt Horst-Herzhorn
Ann-Katrin Näser
Klimaschutzbeauftragte
Elmshorner Straße 27
25358 Horst (Holstein)
04126 3928-78
klimaschutz[at]amt-horst-herzhorn.de
www.amt-horst-herzhorn.de